Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Intensity Models (nachfolgend „Agentur“ genannt) in Bezug auf die Buchung und Durchführung von Fotoshootings sowie damit verbundener Dienstleistungen. Unsere Buchungsbedingungen gelten ausschließlich, sofern nicht individuell abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 2 Buchung und Durchführung von Fotoshootings
(1) Die Agentur bietet verschiedene Fotoshooting-Pakete an, die über die Webseite gebucht werden können. Der Kunde wählt das gewünschte Paket, den gewünschten Termin und die Uhrzeit über den Online-Termin-Kalender aus.
(2) Die Zahlung erfolgt direkt bei der Buchung über die angebotenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Klarna, Apple Pay oder Google Pay. Der Termin ist erst nach erfolgter Zahlung verbindlich gebucht.
(3) Die Agentur stellt das Fotostudio, das Equipment sowie die erforderlichen Fotografen und Videografen für das Shooting zur Verfügung. Die genaue Beschreibung der Leistungen, einschließlich der Dauer des Shootings und der Anzahl der bearbeiteten Fotos, ist auf der Webseite bei der jeweiligen Dienstleistung aufgeführt.
(4) Alle gebuchten Pakete beinhalten ein ausgedrucktes Foto des Shootings, das dem Kunden nach Fertigstellung übergeben wird.
§ 3 Stornierungen und Terminänderungen
(1) Der Kunde kann einen gebuchten Termin bis spätestens 48 Stunden vor dem Shooting schriftlich stornieren oder ändern. Erfolgt die Stornierung oder Änderung nicht rechtzeitig, kann eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des gebuchten Pakets fällig werden.
(2) Bei einer Stornierung aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen ist der Kunde verpflichtet, dies der Agentur umgehend mitzuteilen und entsprechende Nachweise zu erbringen. In diesem Fall wird ein neuer Termin vereinbart, ohne dass eine Ausfallgebühr anfällt.
§ 4 Zusatzleistungen
(1) Zusatzleistungen, die nicht im gebuchten Paket enthalten sind, können nachträglich gebucht und vor Ort bezahlt werden.
§ 5 Leistungen und Haftung
(1) Die Agentur ist für die Bereitstellung aller notwendigen Ressourcen verantwortlich, einschließlich des Studios, der Ausrüstung und des Personals. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Equipment, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
(2) Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch unvorhersehbare Umstände wie höhere Gewalt, technische Störungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich während des Shootings an die Anweisungen des Fotografen oder des Personals zu halten. Für Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten des Kunden entstehen, haftet der Kunde.
§ 6 Nutzungsrechte an den Fotos
(1) Mit der Buchung eines Fotoshootings räumt die Agentur dem Kunden die Nutzungsrechte an den entstandenen Bildern für den privaten Gebrauch ein. Für kommerzielle Nutzungen ist eine separate Vereinbarung erforderlich.
(2) Die Agentur behält sich das Recht vor, die entstandenen Bilder für eigene Werbezwecke, insbesondere zur Darstellung des eigenen Portfolios auf der Webseite oder in sozialen Medien, zu nutzen. Sollte der Kunde damit nicht einverstanden sein, muss dies bei der Buchung schriftlich mitgeteilt werden.
(3) Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
§ 7 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar für das gebuchte Fotoshooting ist mit der Buchung fällig und wird direkt über die Webseite bezahlt. Die Preise richten sich nach dem auf der Webseite angegebenen Euro-Betrag.
(2) Zusatzleistungen, die nicht im gebuchten Paket enthalten sind, können nachträglich gebucht werden und sind ebenfalls vor dem Termin oder vor Ort zu bezahlen.
§ 8 Reisekosten und -spesen
(1) Sollte das Shooting außerhalb des Studios der Agentur stattfinden, trägt der Kunde die anfallenden Reisekosten und Spesen des Fotografen oder Videografen.
(2) Die Erstattung der Kosten erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.
§ 9 Leistungsstörungen
(1) Bei Leistungsstörungen oder Problemen während des Shootings ist der Kunde verpflichtet, dies der Agentur unverzüglich mitzuteilen, damit gemeinsam eine Lösung gefunden werden kann.
(2) Verspätungen des Kunden, die das Shooting beeinträchtigen, können zu einer Verkürzung der Shooting-Zeit führen, ohne dass der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung hat.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
(2) Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur zulässig.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
(4) Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Hannover.